12.12.2014

Erneute Insolvenz beim Solarmodul Hersteller Solarion

Der Hersteller von flexiblen Photovoltaik-Dünnschicht-Modulen hat erneute Insolvent beim Leipziger Amtsgericht angemeldet.
Solarion

Erst Im Sommer 2013 hatte das Leipziger Amtsgericht das Schutzschirmverfahren des Leipziger Photovoltaik-Herstellers aufgehoben. Diesmal ordnete das Amtsgericht eine Planinsolvenz an.


Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarion AG angeordnet. Der Leipziger Rechtsanwalt Lucas Flöther bestellten die Richter zum vorläufigen Insolvenzverwalter, wie aus der Bekanntmachung hervorgeht. Damit ist der Leipziger Photovoltaik-Hersteller von CIGS-Dünnschichtmodulen nur knapp anderthalb Jahre nach Ende des Schutzschirmverfahrens wieder in einer schwierigen Situation. Im Zuge des ersten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung hatte sich Solarion umstrukturiert. Die Gläubiger stimmten damals zu, sich vom Hauptaktionär Ally Energy zu trennen. „Anlass für die Trennung von Ally Energy und der Einzug der Aktien ist die unterschiedliche Auffassung bezüglich der Umsetzung der technologischen Zusammenarbeit und der strategischen Ausrichtung“, teilte Solarion im Juli 2013 mit. Die übrigen Aktionäre des Photovoltaik-Herstellers hätten einer Kapitalerhöhung zugestimmt, die zur Sanierung von Solarion benötigt werde.

Der taiwanesische Konzern Walsin Lihwa stieg 2010 über seine Tochter Ally Energy bei dem deutschen Modulhersteler ein. Ally Energy übernahm für 40 Millionen Euro einen Anteil von 49 Prozent und ermöglichte damit den Bau der ersten Fabrik für die Massenfertigung der CIGS-Dünnschichtmodule. 2012 kam es dann zum Streit zwischen Solarion und Walsin Lihwa. Im März 2013 beantragte der deutsche Hersteller dann das Schutzschirmverfahren. Flöther war beim ersten Verfahren als Sachwalter tätig. Im September 2013 kündigte Solarion die Aufnahme der Produktion seiner flexiblen Dünnschichtmodule an. (Sandra Enkhardt)

Quelle: PV Magazin
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