20.02.2016

Vergütung Photovoltaik Schweiz

VESE bemängelt undurchsichtige Einspeisevergütungen in der Schweiz
23.02.2016: Der Schweizer Verband der unabhängigen Stromproduzenten VESE hat erstmals für das gesamte Land die Einspeisebedingungen für Solarstrom zusammengestellt und auf einer Webseite »www.pvtarif.ch« präsentiert. Es handelt sich um die Tarife für Anlagen, die keine Kostendeckende Einspeisevergütung beziehen, sondern Ihre Energie gemäß Energiegesetz an den lokalen Energieversorger abgeben Dabei zeige sich, dass zum 1. Januar 2016 je nach Gemeinde »für die exakt gleiche Energielieferung« für Solarstrom zwischen 3,5 und 25 Rappen (3,5 bis 22 Cent) pro Kilowattstunde bezahlt werde. Der Schweizer Mittelwert sank beim Jahreswechsel 2015/16 um 4,7 Prozent auf 9,8 Rappen (8,8 Cent) pro Kilowattstunde. Während ein Teil der lokalen Elektrizitätswerke »mit guten Einspeisebedingungen den Aufbau der Solarenergie in ihren Regionen offensichtlich fördern wollen und dies auch können, so halten sich mindestens zehn Prozent der Elektrizitätswerke explizit nicht an die minimalen Vorgaben des Bundesrats zu den Mindestvergütungen und der eidgenössischen Elektrizitätskommission zu den Lastgangmesskosten«, bemängelt VESE. So würden sich etwa die Städtischen Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall »an keine der Vorgaben halten«. Sie hätten den Strom einer 30-Kilowatt-Anlage 2015 mit lediglich 3,9 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Gleichzeitig koste aber die Lastgangmessung für diese Anlagegröße 2,66 Rappen, sodass »für den Anlagenbesitzer noch genau 1,3 Rappen« pro Kilowattstunde übrig bleibe. Welche Versorger die Vorgaben überhaupt einhalten, lasse »sich nicht genau feststellen, da viele die Einspeisevergütungen für größere Photovoltaikanlagen gar nicht bekannt geben«. Hindernisse für Solaranlagenbetreiber gebe es zudem unter anderem aufgrund hoher Zählergebühren, Wechselgebühren, Anschlussgebühren und mehr. Nach Angaben von Diego Fischer, Mitglied des VESE-Vorstandes, würden neben »den Solaranlagen auf Einfamilienhäusern auch viele größere Anlagen« benötigt, um das Ausbauziel für Solarstrom von 14 Gigawatt bis 2050 zu erreichen. Der Verband fordert vom Bundesrat unter anderem verlässliche Rahmenbedingungen, eine Garantie »minimaler Einspeisebedingungen in der ganzen Schweiz« sowie die Einführung einer Informationspflicht: »Es darf nicht sein, dass Einspeisevergütungen im Monopolbereich nicht publik sind, und somit Ungleichbehandlung von verschiedenen Anlagen möglich werden.« © PHOTON